Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt

Ab 1. September 2024 gilt EU-weit an allen Passagier-Sicherheitskontrollen (inkl. CT-Scanner) wieder eine Begrenzung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern bis max. 100 ml mitgenommen werden und die Behälter müssen in einem wieder-verschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden. -> Weitere Informationen

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt