Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt

Ab 1. September 2024 gilt EU-weit an allen Passagier-Sicherheitskontrollen (inkl. CT-Scanner) wieder eine Begrenzung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern bis max. 100 ml mitgenommen werden und die Behälter müssen in einem wieder-verschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden. -> Weitere Informationen

Einschränkungen im Regionalverkehr

Aufgrund von Arbeiten an der Bahninfrastruktur zwischen den Haltestellen „Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof“ und „Kelsterbach“ sowie im Knoten Mainz kommt es bis Samstag, 30. November, bei einigen Zügen der Linien S8 und S9 zu Zugumleitungen und Zugausfällen mit Ersatzverkehr. Eine Fahrradmitnahme ist in den Ersatzbussen nicht möglich.

Die Änderungen sind in den elektronischen Auskunftsmedien auf   www.bahn.de   und   www.rmv.de   abrufbar.

Einschränkungen im DB-Verkehr

Ab dem 15. Juli 2024 kommt es zu Einschränkungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Betroffen sind Verbindungen zwischen dem Flughafen Frankfurt und Mannheim. Veränderte Streckenführungen und Ersatzverkehre sind in den Fahrplan eingearbeitet und auf der   DB-Website   oder der APP DB Navigator abrufbar.

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt
Einschränkungen im Regionalverkehr
Einschränkungen im DB-Verkehr