Fundbüro


Das Fundbüro für den Flughafen Frankfurt und der Lufthansa Group

Für verlorengegangene Gegenstände am Flughafen Frankfurt und auf Flügen nach Frankfurt mit einer Fluggesellschaft der Lufthansa Group bitten wir Sie, eine Fundsachenanfrage zu erstellen. Dies trifft ebenso zu, wenn Ihrem aufgegebenen Reisegepäck gefährliche Güter (DGRs) mit einem Wert über 50 € entnommen wurden (in diesem Fall wurden Sie über eine Notiz in Ihrem Koffer informiert).

Zu den Fluggesellschaften der Lufthansa Group am Flughafen Frankfurt gehören:

  • Air DolomitiAustrian
  • Brussels Airlines
  • Discover Airlines
  • Lufthansa
  • Lufthansa CityLine
  • SWISS.

Bitte beachten Sie, dass das Fundbüro nicht für verlorengegangenes aufgegebenes Reisegepäck zuständig ist. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Gepäckermittlungsstelle Ihrer  Fluggesellschaft. Dies betrifft die Flüge der Lufthansa Group gleichermaßen.

Fundsachenanfrage

Vom Flughafen Frankfurt und der Lufthansa Group

So finden Sie uns:

Terminal 1, Bereich A, Ebene 0

Öffnungszeiten:

Täglich von 07:00 bis 18:00 Uhr.

Bei Rückfragen zu Ihrer Verlustanfrage erreichen Sie uns montags bis samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr unter +49 69 690-32600.

Hinweis:

Es wurden betrügerische Aktivitäten durch gefälschte Accounts in sozialen Netzwerken beobachtet, die sich als offizielle Kanäle des Flughafen Frankfurts ausgeben und angeblich verlorene Gepäckstücke verkaufen. Beachten Sie bitte, dass nur die im Footer dieser Website aufgeführten Kanäle offiziell von Frankfurt Airport betrieben werden. Verdächtige Postings oder Anzeigen solcher Accounts sollten auf der jeweiligen Plattform gemeldet werden.

FAQs Fundsachen

Wenn Sie etwas auf dem Gelände des Flughafen Frankfurts oder an Bord eines Fluges der Lufthansa Group (Air Dolomiti, Austrian, Brussels Airlines, Discover Airlines, Lufthansa, Lufthansa CityLine und SWISS) nach Frankfurt verloren haben, füllen Sie bitte das Formular ,,Fundsachenanfrage" aus. Bitte füllen Sie das Formular ebenso aus, wenn Ihrem aufgegebenen Reisegepäck aufgrund von Sicherheitsbestimmungen gefährliche Güter (DGRs) mit einem Wert über 50 € entnommen wurden, die im Fundbüro gelagert werden und Sie hierüber benachrichtigt wurden.

Beachten Sie, dass die Erstellung einer Fundsachenanfrage aufgrund der Vielzahl an Fundgegenständen unbedingt erforderlich ist. Im Anschluss wird Ihre Anfrage mit den gefundenen Gegenständen abgeglichen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre verlorenen Gegenstände vollständig und möglichst präzise beschreiben. Wenn Ihre Anfrage einer Fundsache zugeordnet werden konnte, werden Sie umgehend kontaktiert.

Hinweis:  Aufgrund der Größe des Flughafen Frankfurts und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Schnittstellen kann es ggf. einige Tage dauern, bis Fundgegenstände ins Fundbüro überführt werden. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

  

Durch möglichst genaue Angaben in der Fundsachenanfrage wie gerätespezifische Identifikationsnummern, Farbdetails, Beschaffenheit, Material oder Marke helfen Sie bei der Suche nach dem verlorenen Gegenstand. Auch Quittungen, Belege oder Zweitschlüssel sind bei der Identifikation von Vorteil.

Für verlorengegangene Gepäckstücke kontaktieren Sie bitte die Gepäckermittlung Ihrer  Fluggesellschaft. Dies betrifft Flüge der Lufthansa Group gleichermaßen.

Melden Sie den Verlust Ihrer Debit- oder Kreditkarte umgehend Ihrer Bank. In Deutschland erreichen Sie den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116.

Nach der Erstellung einer Fundsachenanfrage und der erfolgreichen Zuordnung der Anfrage zu einer Fundsache werden Sie vom Fundbüro kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Nach der Kontaktaufnahme können Sie sodann nach Leistung der Gebühr Ihren Gegenstand wie folgt zurückerlangen:

  • Persönlich: Sie holen den Gegenstand persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises ab.
  • Versand: Wenn eine Abholung der Fundsache von Ihnen persönlich nicht möglich ist, können wir diese auf Ihre Kosten an Sie versenden.
  • Abholung per Vollmacht: Sie können auch eine dritte Person mit der Abholung Ihrer Fundsache beauftragen. Hierzu ist von dem Abholer zusätzlich eine Vollmacht mitzubringen ebenso wie ein gültiger Lichtbildausweis. Bitte teilen Sie dem Fundbüro in der Kommunikation zuvor den/die Bevollmächtigte(n) unter Nennung des Namens und Geburtsdatums mit.

Bitte beachten Sie, dass wir bei der Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer dazu verpflichtet sind, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seinen Finderlohnanspruch gegen den Eigentümer geltend machen kann.

Nachdem Sie vom Fundbüro kontaktiert wurden und eine Abholung möglich ist, können Sie Ihre verlorenen Gegenstände bei uns im Fundbüro (Terminal 1, Halle A, Ebene 0) zu den oben genannten Öffnungszeiten entweder persönlich abholen oder von einem Bevollmächtigten abholen lassen (siehe FAQ „Wie bekomme ich meine persönlichen Gegenstände wieder?“). Außerdem bieten wir an, die Fundgegenstände auf Ihre Kosten per Paketpost an Sie zu versenden.

Die Fundgegenstände werden 3 Monate aufbewahrt und anschließend versteigert.

Ausgenommen sind verderbliche Güter wie beispielsweise Lebensmittel, die sofort entsorgt werden.

Wenn Sie auf einem Flug etwas gefunden haben, machen Sie bitte das Bordpersonal auf den Fund aufmerksam bzw. übergeben Sie die Fundgegenstände direkt an die Crew. Bei einem Fund auf dem Flughafengelände übergeben Sie die Fundsache bitte an das zuständige Servicepersonal.

Alternativ können Sie den Fundgegenstand an den folgenden Stellen abgeben:

  • Fundbüro  im Terminal 1, Halle A, Ebene 0 zu den oben genannten Öffnungszeiten; außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die  Gepäckaufbewahrung  in Terminal 1, Halle B, Ebene 2.
  • Gepäckaufbewahrung  im Terminal 2, Halle D, Ebene 2 von 09:00 bis 17:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass für Beschäftigte am Flughafen und Firmen, die am Flughafen ansässig sind, kein Anspruch auf Finderlohn besteht.

Das Fundbüro wird von der FraAlliance GmbH betrieben, die für die  Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten  verantwortlich ist.