FAQ Gepäck


Fragen und Antworten rund um ihr Gepäck

Hier finden Sie alle Informationen.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist. Es ist erlaubt, Reisemitbringsel abgabenfrei einzuführen, allerdings nur zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für den Haushalt oder als Geschenk. Bestimmte Mengen und Werte dürfen dabei nicht überschritten werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Regeln, auf die auch erfahrene Reisende achten sollten. Die erlaubten Freimengen von Alkoholika bis Tabakwaren auf einen Blick:

  • 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr)
  • oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke (Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent)
  • oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Bier
Arzneimittel Tabakwaren Andere Waren
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
  • 200 Zigaretten
  • oder 100 Zigarillos
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250g Rauchtabak
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • Bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 €
  • Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 €

Was Sie darüber hinaus noch wissen sollten:

Generell gelten diese Regelungen nur, wenn keine Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Warenverkehrs über die Grenze bestehen.

Überschreitung der Wertgrenzen:

Angenommen, Sie möchten ein Schmuckstück oder ein Kleid einführen - man spricht dabei von sogenannter unteilbarer Ware – und der Wert übersteigt die angegebene Wertgrenze, wird eine Einfuhrabgabe auf den vollen Wert des Gegenstandes erhoben.

Geschäftliche Einfuhr:

Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder der Menge dem Zoll einen Anhaltspunkt bezüglich einer geschäftlichen Nutzung geben, sind generell nicht abgabenfrei.

Drei EU - Sonderfälle:

  • Kanarischen Inseln
  • Französische Überseedepartements
  • Britische Kanalinseln

Waren aus diesen Gebieten fallen unter eine Sonderregelung. Dieses Terrain gehört zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union ( EU ), nicht aber zum Steuergebiet bezüglich Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesen Gebieten dürfen Sie nur Waren im Rahmen der genannten Mengen- und Wertgrenzen abgabenfrei einführen.
Dies gilt auch für Waren aus Duty Free - Shops der EU oder für Waren, die an Bord eines innerhalb der EU verkehrenden Flugzeuges unversteuert oder von Steuern entlastet erworben wurden.

Tipp zu Eigentum:

Wer ein hochwertiges eigenes Gerät mit auf die Reise nimmt, kann schon vor Abflug für eine reibungslose Einreise sorgen. Der Zoll erstellt dafür eine kostenlose Ausfuhrbestätigung, die bei der Rückreise belegt, dass dieses Gerät nicht im Ausland erworben wurde und demnach nicht zu verzollen ist.
Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf der Webseite des Zolls  (externer Link).

  

Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A - Z

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (externer Link) können Sie sich unter anderem über die Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Ziellandes, medizinische Hinweise sowie straf- oder zollrechtliche Besonderheiten informieren.

  

Ihr Sperrgepäck können Sie am regulären Check-in Schalter Ihrer Fluggesellschaft aufgeben. Als Sperrgepäck gelten alle größeren Gepäckstücke, die nicht über die automatische Gepäckbehälteranlage befördert werden dürfen.
Dazu gehören unter anderem:

  • Gepäckstücke, die das Ausmaß von Höhe 0,85m, Breite 0,65m und Tiefe 0,45m überschreiten
  • Rucksäcke mit Riemen
  • Skier
  • Kinderwagen
  • Kindersitzschalen
  • Sonnenschirme
  • Rollstühle
  • Surfbretter
  • Tauchgepäck / Tauchrucksäcke
  • Lebende Tiere in Transportboxen
  • Fahrräder

Erkundigen Sie sich aber am besten schon bei der Reisebuchung nach den eventuell speziellen Konditionen. Auch diese Gepäckstücke werden im Gepäckkeller der Luftsicherheitskontrolle unterzogen.