FAQ Handgepäck


Fragen und Antworten rund um Ihr Handgepäck

Hier finden Sie alle Informationen.

Die Beschränkung im Handgepäck begründet sich auf der EU-Verordnung (EG) 300/2008 in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) 185/2010. Bitte beachten Sie, dass die neuen Bestimmungen lediglich alle Abflüge von bzw. über einen EU Flughafen einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz betreffen. Die Vorgaben zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck können in Drittstaaten von denen der EU abweichen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen zu informieren. Eine Auflistung aller ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter, z. B. in den Duty Free-Geschäften, nicht zwingend Kenntnisse über alle aktuellen Regularien haben.

Grundsätzlich gilt: Keine Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck! Die nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck von Passagieren, die auf einem EU Flughafen einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz ihre Reise beginnen oder über einen solchen umsteigen.

1 Liter Beutel

Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer als 100 ml sein. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen (zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss) aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Bitte bedenken Sie: Jede Person darf nur einen Beutel mit ins Flugzeug nehmen. Wir empfehlen, Ihr Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren und frühzeitig am Flughafen zu sein.

Medikamente, diätetische Nahrungsmittel und Babynahrung

Die Mengenbeschränkung für Medikamente und medizinisch indizierte Spezialnahrung (z. B. Babynahrung oder Diätkost), die während der Reise benötigt werden bzw. die am Zielort nicht oder nur schwer erhältlich sind, entfällt. Diese Artikel können außerhalb des 1 Liter Beutels transportiert werden, müssen aber ebenfalls an der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden. Das Sicherheitspersonal kann Sie im Zweifelsfall auffordern, die Notwendigkeit des Transportes der Produkte im Handgepäck (z. B. in Form eines ärztlichen Attestes) nachzuweisen.

Bitte beachten Sie bei Babynahrung, dass diese keiner Mengenbeschränkung unterliegt. Das heißt, Sie dürfen die erforderliche Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck mitnehmen, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahre ist. Bitte achten Sie darauf, dass die Babynahrung und Flüssigkeiten babygerecht sind, d. h. keine Limonaden, koffeinhaltige Getränke oder ähnliches.

Duty Free Waren in einem speziellen, manipulationssicheren, versiegeltem Beutel (STEB)

Duty Free-Waren, die in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparentem, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel (sogenannte STEB) befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben. Dieses gilt sowohl für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt / Main als auch für alle anderen Flughäfen innerhalb der EU einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.

Die Anzahl der Duty Free-Tüten, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, ist nicht begrenzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen.

Bitte legen Sie alle mitgeführten Flüssigkeiten, Aerosole und Gels (1 Liter Beutel, medizinische, diätetische Flüssigkeiten, Babynahrung und Duty Free Waren im versiegelten STEB) bei der Luftsicherheitskontrolle separat vom übrigen Handgepäck vor. Dies erleichtert den Kontrollvorgang.

STEB ist die Abkürzung für “Security Tamper Evident Bag“ („manipulationssicher versiegelter, transparenter Beutel“). Beim STEB handelt es sich um einen speziellen, manipulationssicheren Beutel, in welchem Duty Free Waren durch das Verkaufspersonal verpackt werden. Dabei ist der Kaufbeleg immer sichtbar im Inneren des Beutels zu platzieren. Sie können den Beutel leicht an seiner roten Umrandung erkennen.

Die Abkürzung LAG steht für „Liquids, Aerosols und Gels“ und beschreibt grob die Substanzen, welche gar nicht bzw. nur eingeschränkt im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Produkte sind unter anderem: Pasten, Lotionen, Schaum, Creme, Marmeladen, weiche Käsesorten usw.

Die Mengenbeschränkung für Medikamente und medizinisch indizierte Spezialnahrung (z. B. Babynahrung oder Diätkost), die während der Reise benötigt werden bzw. die am Zielort nicht oder nur schwer erhältlich sind, entfällt. Diese Artikel können außerhalb des 1 Liter Beutels transportiert werden, müssen aber ebenfalls an der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden. Das Sicherheitspersonal kann Sie im Zweifelsfall auffordern, die Notwendigkeit des Transportes der Produkte im Handgepäck (z. B. in Form eines ärztlichen Attestes) nachzuweisen.

Sie sollten Flüssigkeiten, Aerosole und Gels am besten von vornherein in Ihren Koffer packen und ihr Handgepäck auf das Nötigste reduzieren. Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck dürfen nicht größer als 100 ml sein und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein.
Bitte legen Sie alle mitgeführten Flüssigkeiten, Aerosole und Gels (1 Liter Beutel, medizinische, diätetische Flüssigkeiten, Babynahrung und Duty Free Waren im versiegelten STEB) bei der Luftsicherheitskontrolle separat vom übrigen Handgepäck vor.

Bitte legen Sie alle mitgeführten Flüssigkeiten, Aerosole und Gels (1 Liter Beutel, medizinische, diätetische Flüssigkeiten, Babynahrung und Duty Free Waren im versiegelten STEB) bei der Luftsicherheitskontrolle separat vom übrigen Handgepäck vor. Im Rahmen der Kontrollen kann es zur Entfernung von Verpackungen (z. B. Kartonage, Zellophan oder Ähnlichem) und im äußersten Fall auch zu einer Öffnung der mitgeführten Flüssigkeit, des mitgeführten Aerosols oder Gels kommen.
Alle nicht erlaubten Flüssigkeiten werden an den Sicherheitskontrollen abgewiesen und können nicht im Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges genommen werden.

  

Alle Mitarbeiter sind natürlich bemüht, den Check-in und die Sicherheitskontrollen für Sie so angenehm wie möglich zu machen. Um genügend Zeit für die Abfertigungsvorgänge zu haben, bitten wir Sie, mindestens zwei bis drei Stunden vor der Abflugszeit (je nach Reiseziel) am Check-in-Schalter zu sein.

Sie können einen Plastikbeutel (beispielsweise Gefriertüten) Ihrer Wahl benutzen, wenn er durchsichtig und wiederverschließbar (z. B. Zipper) ist und nicht mehr als 1 Liter Fassungsvermögen hat. Der Plastikbeutel muss einen integrierten Verschluss besitzen, dies kann z. B. ein Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss sein. Auch zum Verschließen geeignete externe Hilfsmittel wie Kordelband oder Clips sind zulässig. Das Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt / Main ist angehalten, den Inhalt der Plastikbeutel zu prüfen. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, diese zu öffnen und wieder zu verschließen.

Da das Sicherheitspersonal am Frankfurter Flughafen den Inhalt der Plastiktüten kontrollieren muss, soll sichergestellt sein, dass das Sicherheitspersonal die Plastiktüten zur Kontrolle öffnen und anschließend auch wieder verschließen kann.  

Die Plastikbeutel können in allen Presse- und Buchgeschäften am Flughafen gekauft werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an sog. Flight Bag Automaten in der Nähe der Luftsicherheitskontrollstellen gegen eine Gebühr von 1 € je zwei Tüten zu kaufen. Wir empfehlen, den Beutel bereits vorab zu besorgen und mit fertig gepacktem Handgepäck an den Flughafen zu kommen.

Die Tasche muss getrennt von Ihrem anderen Handgepäck auf das Band des Scanners gelegt werden.

Die Regeln betreffen nur Flüssigkeiten, die in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden. Sie können weiterhin Flüssigkeiten wie gewohnt in Ihr aufgegebenes Gepäck packen, solange Sie die Regeln Ihrer Fluggesellschaft und die Vorschriften über verbotene gefährliche Gegenstände in der Luftfahrt einhalten.

Duty Free-Waren, die in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparentem, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel (sog. STEB) befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben. Dieses gilt sowohl für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt / Main als auch für alle anderen Flughäfen innerhalb der EU einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.
Die Anzahl der Duty Free-Tüten, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, ist nicht begrenzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen.

Duty Free-Waren, die an Bord eines Flugzeuges gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel (sog. STEB) befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und –ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Dieses gilt sowohl für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt / Main als auch für alle anderen Flughäfen innerhalb der EU einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz. Die Anzahl der Duty Free-Tüten, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, ist nicht begrenzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen.

Wenn Sie Duty Free-Waren von einem EU-Flughafen beim Umsteigen in Drittstaaten als Handgepäck mitführen, ist es möglich, dass sie diese nicht mit an Bord nehmen dürfen. Die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung können in Drittstaaten von denen der EU abweichen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen zu informieren. Eine Auflistung aller ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Duty Free-Geschäfte nicht zwingend Kenntnisse über alle aktuellen Regularien haben.