Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn
Das müssen Sie bei der Grenzkontrolle beachten
Wenn Sie aus einem Land anreisen, das dem ,,Schengener Abkommen" beigetreten ist, entfallen für Sie alle Grenzkontrollen. Bei Reisezielen, die nicht zu diesem Schengenverbund gehören, wird Ihr Grenzübertritt kontrolliert.
Wenn Sie als EU-Bürger in ein Land einreisen, das dem „Schengener Abkommen" beigetreten ist, dann entfallen für Sie Passkontrollen.
Allerdings empfehlen wir, die nach den nationalen Regelungen der Schengen-Staaten vorgeschriebenen Dokumente, zur Feststellung der Identität (Pass- oder Passersatzpapier) mitzuführen und um Sie auf Verlangen der Bundespolizei vorzeigen zu können.
Erforderliche Dokumente
Sie sollten vor Ihrer Reise klären, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind
- Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes, erhalten Sie über die jeweilige ausländische Vertretung (Botschaft) in der Bundesrepublik Deutschland und über das Auswärtige Amt.
- Bei allen Auslandsreisen müssen gültige Grenzübertrittspapiere mitgeführt werden, wie zum Beispiel Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Dokumente bei Antritt Ihrer Reise noch gültig sind.
- Bestimmte Länder schreiben zwingend einen Reisepass als Reisedokument vor.
- Manche Länder verlangen zudem, dass der Reisepass bei Ankunft am Reiseziel noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Dies gilt insbesondere bei Fernreisen.
- Auch können Grenzbeamte weitere Unterlagen verlangen – beispielsweise ein Einladungsschreiben, einen Unterkunftsnachweis oder einen Fahr-/ Flugschein für die Rück- oder Rundreise. Weitere Informationen erhalten bei der Bundespolizei (externer Link).
Weitere Ansprechpartner
- Ihre Fluggesellschaft
- Die Deutsche Botschaft der jeweiligen Herkunftsländer
- Die Bundespolizei (externer Link) unter +49 69 690 78578 (Bürgertelefon) oder die kostenlose Service-Hotline +49 800 6888000.