- Die Personen- und Handgepäckkontrolle erfolgt in diesen Bereichen unmittelbar vor dem Betreten Ihres Abflug-Gates
- Bitte beachten Sie hierbei, dass auch in diesem Fall die besonderen Handgepäckbestimmungen für Flüssigkeiten, auch aus dem Duty-Free-Angebot, gelten
- Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand im Handgepäck mitführen dürfen, machen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft kundig, ob dieser zugelassen ist. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft ist ratsam
- Wenn Ihnen die Mitnahme eines bestimmten Gegenstands an der Kontrollstelle verweigert wird, können Sie den Gegenstand bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft als Reisegepäck aufgeben, ihn zurück zum Auto bringen, oder jemandem übergeben, der Sie an den Flughafen gebracht hat und nicht mitfliegt.
- Sollte dies nicht möglich sein, kommt es leider zum Eigentumsverzicht an der Kontrollstelle
- Diese Gegenstände können auch gegen Entgelt in der Gepäckaufbewahrung eingelagert werden.
Wichtige Hinweise zum Ablauf der Sicherheitskontrollen
Bei der Luftsicherheitskontrollstelle wird überprüft, ob Sie Gegenstände mit sich führen, die im Sicherheitsbereich des Flughafens oder im Flugzeug gemäß der Richtlinien der EU und/oder der IATA nicht gestattet sind. Weitere Hinweise zu Handgepäckbestimmungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Tipps für die Sicherheitskontrolle:
- Im Handgepäck dürfen keine gefährlichen Gegenstände sowie Flüssigkeiten, die mehr als 100ml fassen, mitgeführt werden. Diese Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden.
- Babynahrung und flüssige Medikamente dürfen zusätzlich mitgeführt werden.
- An den Kontrollen können Sie Wartezeiten vermeiden, indem folgende Hinweise beachtet werden:
- Mitgeführte Kleinteile, wie z.B. Schlüssel oder Reisepapiere in der Jacke oder im Handgepäck belassen.
- Beutel mit Flüssigkeiten und größere Elektrogeräte (z.B. Laptop, Tablet, E-Books) aus dem Handgepäck entnehmen und separat in die Wanne legen. Smartphones können im Handgepäck bleiben.
- Wenn Sie schwanger, Träger eines Herzschrittmachers, Shunt- oder Ventilversorgt sind (z. B. Hydrocephalus, Cochlea Implantat etc.), teilen Sie dies bitte, nachdem Sie Ihr Gepäck abgelegt haben und bevor Sie die Torsonde durchschreiten, einem Mitarbeiter an der Kontrollstelle mit.
Wichtiger aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. September 2024 EU-weit an allen Passagier-Sicherheitskontrollen (inkl. CT-Scanner) wieder eine Begrenzung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt:
Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern bis max. 100 ml mitgenommen werden und die Behälter müssen in einem wieder-verschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden.
An den mit CT-Technik ausgestatteten Kontrollstellen besteht jedoch weiterhin der Vorteil, dass elektronische Geräte sowie korrekt bemessene Flüssigkeiten, Aerosole und Gels auch weiterhin nicht auspackt werden müssen, sondern im Handgepäckstück verbleiben können
Bei Transferkontrollen beachten Sie bitte, dass auf Grund von EU-Verordnungen in einigen Bereichen des Flughafen Frankfurts Gäste mit einem Anschlussflug erneut kontrolliert werden.
Mit Ihrer Bordkarte sind Sie legitimiert, in unseren Travel Value & Duty Free-Shops alle Parfums, Kosmetika, Spirituosen, Weine, Süßwaren, Spielwaren und Accessoires zu vorteilhaften Duty-Free-Preisen einzukaufen und diese mit durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegeltem Beutel (s.g. ICAO STEB), befinden und ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten ist.
Beachten Sie bitte auch, dass die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung in Drittstaaten von denen der EU abweichen können. Insbesondere wenn Sie am Flughafen Frankfurt umsteigen, müssen Ihre Einkäufe in den beschriebenen versiegelten Tüten aufbewahrt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen und Einfuhrbeschränkungen zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundespolizei (externer Link).